quartier21
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Voraussetzungen und Vergabemodus:
(Stand: Dezember 2006)
 
Stipendien werden für die Mindestdauer von zwei und für max. sechs Monate vergeben. Nur in Ausnahmefällen ist ein Aufenthalt von weniger als zwei, jedoch von mindestens einem Monat möglich.
 
Das Stipendium im quartier21 ist ein Anwesenheitsstipendium, d.h. es wird vorausgesetzt, dass die KünstlerInnen/Kulturschaffenden mindestens 3/4 der Stipendiumsdauer im MuseumsQuartier verbringen.
 
Für die Stipendien sind keine Altersbegrenzungen vorgegeben.
 
Sprachkenntnisse in Englisch werden vorausgesetzt.
 
Die Entscheidung über die Vergabe der Künstlerstudios wird von der Geschäftsführung der MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH getroffen.
 
Mit der Stipendienzusage erhält der/die KünstlerIn/Kulturschaffende eine Vereinbarung und eine Hausordnung. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch den/die KünstlerIn/Kulturschaffende als rechtswirksam verliehen und kann bei zuwiderhandeln gegen die Hausordnung etc. von der Geschäftsführung der MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH entzogen werden. Der/die KünstlerIn/Kulturschaffende hinterlegt bei Beginn des Aufenthaltes eine Kaution in Höhe von EUR 500,- für die Bezahlung von etwaigen Schäden an Studio, Einrichtung und Ausstattung.
 
Auch nach Vorliegen der Empfehlung durch die Kulturanbieter oder andere kulturelle Institutionen besteht kein Rechtsanspruch auf Vergabe eines Stipendiums durch die MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH.
 
Der Stipendienaufenthalt des Künstlers/der Künstlerin muss bei allen in diesem Zusammenhang stattfindenden Veranstaltungen und den jeweiligen Drucksorten, Pressetexten, Aussendungen etc. erwähnt werden.
 
-> Leistungen der MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH